Stand 12.08.2026
Wie wir rechnen, und woran du uns messen kannst
Eine Seite über Geld muss zeigen, woher ihre Zahlen kommen. Sonst ist jede davon Behauptung. Hier steht der ganze Weg, von der amtlichen Datei bis zur Zahl auf der Seite.
Schritt 1: die amtliche Fassung, unverändert
Wir laden die Gebührenordnung als amtliche XML-Datei und lesen daraus alle 1.005 Gebührenpositionen mit ihrer laufenden Nummer, dem Leistungstext und dem einfachen Satz. Kein Abtippen, keine Auswahl, keine Interpretation. Von der Datei bilden wir eine Prüfsumme, damit jederzeit belegbar ist, mit welcher Fassung wir gerechnet haben.
Die Nummer 481 fehlt. Nicht bei uns, sondern in der Verordnung selbst. Wir lassen die Lücke stehen, statt sie stillschweigend zu schließen.
Schritt 2: die Rechenregeln, wörtlich
Aus den Paragrafen haben wir 14 Regeln herausgezogen, nach denen aus einem Satz ein Rechnungsbetrag wird - Faktorrahmen, Notdienst, Notdienstgebühr, Wegegeld, Umsatzsteuer, Material, Fälligkeit, Doppelbewertungsverbot. Jede dieser Regeln trägt das wörtliche Zitat aus der Verordnung mit sich, aus dem sie stammt. Deshalb steht auf unseren Seiten unter jeder Aussage ein Paragraf und nicht nur eine Behauptung.
§ 2 Absatz 1 Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes.
§ 4 Absatz 1 Für Leistungen, die bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach § 2 Absatz 1 Satz 1 auf das Zweifache und nach Maßgabe des § 2 …
Schritt 3: Bündel statt Einzelziffern
Eine echte Behandlung besteht aus mehreren Positionen. Für jede Behandlung, die wir zeigen, ist deshalb hinterlegt, welche Positionen in welcher Anzahl zusammenkommen. Die Beträge dazu sind amtlich, und wir legen jede Zusammenstellung offen: jede Zeile mit ihrer Nummer, ihrem Satz und dem Paragrafen dahinter, damit du sie gegen deine Rechnung halten kannst. Gegengezeichnet werden die Zusammenstellungen von einer Tierärztin - ihr Name und das Freigabedatum stehen auf der jeweiligen Seite. Eine neue Zusammenstellung, die noch nicht gegengezeichnet ist, trägt bis dahin einen sichtbaren Hinweis, und „geprüft“ steht dort nicht.
Dasselbe gilt für die Zeile „Auf Deutsch“ auf den Ziffernseiten: eine redaktionelle Übersetzung der amtlichen Leistungsbeschreibung ins Alltagsdeutsch - rein beschreibend, ohne Beträge und ohne medizinische Bewertung. Alle Einträge sind tierärztlich durchgesehen (Dr. med. vet. Wiebke Ahrens, 18.08.2026). Wo es keinen bestätigten Eintrag gibt, steht die Zeile nicht - erfunden wird hier nichts.
Schritt 4: kein Sprachmodell kennt einen Preis
Erklärtexte auf dieser Seite entstehen teils maschinell. Zahlen nie. Jeder Betrag wird beim Bauen der Seite aus der Datendatei eingesetzt und aus den Regeln berechnet - ein Sprachmodell bekommt Preise nie zu Gesicht und kann deshalb auch keine erfinden. Das ist kein Qualitätsversprechen, sondern eine bauliche Eigenschaft.
Schritt 5: dokumentierter Abgleich
Wir laden die Quelldatei regelmäßig erneut und vergleichen die Prüfsumme - jeder Abgleich steht mit Datum im Änderungsverlauf. Ändert sich die Verordnung, schlägt das an, und die Seiten werden erst nach einer Sichtprüfung neu gebaut. Das ist relevant: die Gebührenordnung wird derzeit überprüft, eine neue Fassung wird für die kommenden Jahre erwartet. Seiten, auf denen Preise als Text stehen, sind an diesem Tag falsch. Unsere nicht.
Was wir bewusst nicht tun
- Keinen Tarifvergleich, keine Testsieger, keine Empfehlung. Wir bewerten keine Versicherung und keine Praxis.
- Keine Provision. Auf dieser Seite verdient niemand daran, wohin du klickst. Sollte sich das je ändern, steht es hier und an jedem betroffenen Link.
- Keine Diagnose, keine Rechtsberatung. Wir zitieren die Verordnung. Wir legen sie nicht für deinen Einzelfall aus.
- Keine erfundenen Zahlen. Was wir nicht belegen können, steht nicht auf der Seite.
Woher die Zahlen kommen
Jede Zahl auf dieser Seite stammt aus der amtlichen Fassung der Gebührenordnung. Wir haben sie maschinell übernommen und prüfen regelmäßig, ob sich die Quelle geändert hat - jeder Abgleich steht mit Datum und Prüfsumme im Änderungsverlauf.
- Rechtsgrundlage
- Tierärztegebührenordnung vom 15. August 2022 (BGBl. I S. 1401)
- Stand der Fassung
- Geändert durch Art. 2 V v. 15.3.2023 I Nr. 70, in Kraft seit 22.11.2022
- Gebührenverzeichnis
- BGBl. I 2022, 1404 - 1435
- Umfang
- 1.005 Positionen, Nummer 1 bis 1006
- Prüfsumme der Quelldatei
- c7bdcfa9b699280d665b372974108dd1
- Zuletzt geprüft
- 12.08.2026
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